Logo
Raute

Methoden

Bürgerrat

In einem Bürgerrat kommen ausgeloste Bürgerinnen und Bürger zusammen, um Empfehlungen für politische Herausforderungen zu erarbeiten und diese den Gemeinderäten zur Beratung vorzuschlagen.

Die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger eines Bürgerrates werden per Zufallsauswahl aus dem Einwohnermelderegister der Kommune ausgelost. Ziel ist es, durch dieses Vorgehen eine Gruppe zusammenzustellen, die möglichst die gesamte Vielfalt der lokalen Bevölkerung in Bezug auf ihre altersbezogene, ortsbezogene und lebensweltliche Zusammensetzung repräsentiert. Dadurch soll gewährleistet werden, dass viele unterschiedliche Perspektiven auf ein Thema zusammenkommen und einseitige Lösungen vermieden werden.

Bürgerräte können im Ablauf, zeitlichen Rahmen, in der Anzahl der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger und der zugrunde liegenden Fragestellung stark variieren.

Ein klassischer Ablauf beinhaltet jedoch üblicherweise die folgenden vier Schritte[1]:

  1. Initiative (auf Beschluss von [Landes-]Regierungen, manchmal über Druck aus der Zivilgesellschaft)
  2. Vorbereitungsphase (Festlegung des Arbeitsauftrags und der Adressaten, die Empfehlungen entgegennehmen, Festlegung der Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, organisatorische Vorbereitungen, Einrichtung von begleitenden Gremien, Öffentlichkeitsarbeit)
  3. Arbeitsphase (in der Regel finden mehrere Sitzungen in einem Zeitraum von mehreren Monaten statt, die Bürgerinnen und Bürger erarbeiten Handlungsempfehlungen und werden meistens von einem professionellen Moderationsteam begleitet)
  4. Übergabe an Entscheidungsträgerinnen und -träger und Umsetzung (Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen in einem Empfehlungsbericht und Übergabe an das festgelegte politische Gremium)

[1] https://partizipation.at/metho...

Erprobt zum Thema Innenentwicklung Integration und lokale Demokratie Peripher
Ergebnis Mitwirkung und Beteiligung
Merkmale
Aufwand:
Kosten:
Zielgruppen: Bürgerinnen und Bürger Kinder und Jugendliche Seniorinnen und Senioren
Gut zu wissen
  • Für die Durchführung von Bürgerräten besteht aktuell nur in Baden-Württemberg eine rechtsverbindliche Möglichkeit der Stichprobenziehung von Meldedaten (Gesetz zur dialogischen Bürgerbeteiligung). Datenschutzrechtliche Fragen sollten zu Beginn geklärt werden.
  • Das zu behandelnde Thema sollte von hohem Interesse sein und der Arbeitsauftrag muss klar formuliert werden.
  • Eine breite Öffentlichkeitsarbeit und eine transparente Dokumentation des gesamten Prozesses sind wichtig, um die Akzeptanz in der Gesellschaft und bei politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern zu erhöhen.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen. Mehr Infos