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Konsultation zum Reallabore-Gesetz des BMWK: Einladung zur Teilnahme

29.09.2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) lädt zur Beteiligung am bundesweiten Konsultationsprozess für ein Reallabore-Gesetz ein. Gesucht werden Meinungen, Ideen und Vorschläge von Organisationen, Instituten und interessierte Bürgerinnen und Bürgern, die zur Schaffung von einheitlichen und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen für Reallabore beitragen können.

Am 10. Juli startete der digitale öffentliche Konsultationsprozess. Ziel ist, ein Reallabor-Gesetz zu schaffen, das einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore schafft und neue Freiräume zur Erprobung von Innovationen ermöglicht. Hiervon können auch die Kleinstädte langfristig profitieren. Organisationen, Länder und Kommunen, Forschungsinstitutionen und Hochschulen, Behörden, Unternehmen und Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürgern sind im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens eingeladen, ihre Einschätzungen und Ideen frühzeitig und transparent einzubringen. Die eingereichten Antworten fließen in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes sowie weiterer Maßnahmen ein.

Interessierte Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 29. September 2023 digital beteiligen. Hier finden Sie das Grünbuch Reallabore als Grundlage der Konsultation. Für weitere Anfragen steht Ihnen das BMWK unter reallabore@bmwk.bund.de zur Verfügung.

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